Allgemeine Hinweise zum Visum

Informieren Sie sich rechtzeitig bevor Sie Ihre Reise antreten, ob Sie ein Visum benötigen. Vorraussetzung bei Reisen außerhalb der EU ist in der Regel ein Reisepass, der noch mindestens sechs Monate gültig ist. Um einen neuen Reisepass zu beantragen, müssen Sie ca. 4 Wochen einplanen. Alternativ erhalten Sie den vorläufigen Reisepass, den Sie innerhalb weniger Tage erhalten.

Wie beantrage ich einen Reisepass?

Sie erhalten Ihren Reisepass bei Ihrem zuständigen Bezirksamt. Bringen Sie hierfür ein biometrietaugliches Passbild, 59 Euro (37,5 für Personen unter 24 Jahren), Ihre Geburtsurkunde und ihren abgelaufenen Ausweis mit. Das Passbild muss bestimmte Merkmale aufweisen, so dass wir Ihnen empfehlen direkt zu einem Fotografen zu gehen, der Ihnen helfen kann. Die Automaten haben zwar auch die Funktion, man erhält jedoch oft ein Bild was nicht tauglich ist.

Wie beantrage ich ein Visum?

Melden Sie sich bei der Auslandsvertretung und informieren Sie sich am besten über deren Internetseite, wie Sie Ihr Visum erhalten. Meistens ist ein Reisepass notwendig, der noch sechs Monate lang gültig ist. Falls Sie Informationen von der Botschaft einholen, ist es sinnvoll die Landessprache zu können oder die passenden englischen Wörter recherchiert zu haben. Die Auslandsvertretungen kommunizieren in der Regel gar nicht oder sehr ungern auf deutsch.

Wie verhalte ich mich beim Verlust meines Visums im Ausland?

Zuerst müssen Sie den Verlust bei der Polizei anzeigen. Dort erhalten Sie einen Bericht, dass der Reisepass mit Visum verloren oder gestohlen wurde. Anschließend suchen Sie die Botschaft auf, um einen neuen Reisepass zu beantragen. Dort sollten Sie Passbilder, den Polizeibericht und Bargeld dabei haben. Sobald Sie dieses neue Dokument erhalten haben, müssen Sie ihre Aufenthaltsgenehmigung bei der Einwanderungsbehörde des Aufenthaltslandes beantragen. Hierfür müssen Sie den neuen Reisepass, den Polizeibericht und Bargeld dabei haben.

Auch wenn dies sehr bürokratisch ist, müssen diese Wege gemacht werden, da es sonst zu Problemen bei der Ausreise kommen kann und gegebenfalls Ihr Aufenthalt als illegal eingestuft wird und Sie dadurch Schwierigkeiten mit der polizeilichen Behörde bekommen.